ОСНОВНЫЕ ПРОБЛЕМЫ НИЗКОГО УРОВНЯ ИНФОРМАЦИОННОЙ КОМПЕТЕНТНОСТИ ГОСУДАРСТВЕННЫХ СЛУЖАЩИХ В СОВРЕМЕННОЙ РОССИИ

Устинович Елена Степановна
Курский филиал Российского экономического университета им. Г.В. Плеханова
доктор политических наук, доцент, заместитель директора по науке

Аннотация
В настоящей статье осуществлена одна из немногих попыток в современной научной литературе обращения внимания на проблему информационной компетентности государственных служащих как важнейшего фактора полноценной реализации информационных прав и свобод российских граждан, оптимизации административных процессов и реализации национального интереса в информационной сфере. Предлагается трактовка понятия «информационная компетентность государственных служащих», характеризуется реальное состояние института государственной службы в России как основы для ее повышения, анализируются основные проблемы неудовлетворительного уровня информационной компетентности государственных служащих.

Ключевые слова: государственная служба, государственные служащие, информационная компетентность, информационная компетентность государственных служащих


HAUPTGRÜNDE DES UNBEFRIEDIGENDEN NIVEAUS VON INFORMATIONSKOMPETENZ DER STAATSBEAMTEN IN MODERNEM RUSSLAND

Ustinowitsch Elena
Wissenschaftsprorektorin des Kursk-Filiale der Russischen Wirtschaft universität. GV Plechanow
hab.Doktor der Politikwissenschaften, Dozentin

Abstract
In dem vorliegenden Beitrag wurde einer der in moderner Wissenschaftsliteratur unzahlreichen Versuche der Berücksichtigung vom Problem der Informationskompetenz der Staatsbeamten als wesentlicher Faktor vollständiger Ausübung von Informationsrechten und –Freiheiten der Staatsbürger Russlands, der Optimierung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens und der Verwirklichung des Nationalinteresses im Informationsbereich durchgeführt. Es wird die Auslegung des Begriffs „Informationskompetenz der Staatsbehörden“ vorgelegt, aktueller Zustand des Staatsdienstes in Russland als Grundlage seiner Entwicklung charakterisiert, die Hauptgründe des unbefriedigenden Niveaus von Informationskompetenz der Staatsbehörden analysiert.

Рубрика: 23.00.00 ПОЛИТИЧЕСКИЕ НАУКИ

Библиографическая ссылка на статью:
Устинович Е.С. Hauptgründe des unbefriedigenden niveaus von informationskompetenz der staatsbeamten in modernem Russland // Современные научные исследования и инновации. 2013. № 7 [Электронный ресурс]. URL: https://web.snauka.ru/issues/2013/07/25583 (дата обращения: 29.03.2024).

Was stellt „Informationskompetenz der  Staatsbehörden“ dar und ueber welche rechtliche Grundlage wird sie verbessert?

Es sei betont, dass die Behandlung des Problems von der Informationskompetenz eines  Staatsbehörden gewinnt seine Aktualität sowohl im Sinne der demokratischen Wandlungen und der Durchführung von Verwaltungsreformen, als auch der gesamten raschen Sozialänderungen, die für die russische Gesellschaft in der letzten Zeit kennzeichnend sind. Die einzelnen Gelehrten verweisen direkt darauf, dass gerade die Orientierung der Verhältnisse im Personalbestand auf den Personalprofessionalismus die hochqualifizierte Lösung der Staatsverwaltungsaufgaben gewährleistet[2].

Es soll vorbehalten werden, dass der Begriff „Informationskompetenz der  Staatsbehörden“ heutzutage nicht nur unerforscht in russischen Politik- und Rechtwissenschaften ist, sondern auch dieses Problem selbst in Artikeln der Wissenschaftsliteratur nicht erhoben wird. Im erklärenden Wörterbuch der russischen Sprache, herausgegeben von Professor D. Uschakow, wird folgende Definition des Begriffes „Kompetenz“ angegeben: Das ist „Informiertheit, Autoritaet“[3]. In dem vorliegenden Beitrag wird unter Informationskompetenz der  Staatsbehörden durch die Autoren folgendes anerkannt: Das sind vor allem Anfangsfertigkeiten der  Staatsbehörden im Bereich der Computerkenntnisse, ihre Fähigkeit zur Nutzung des Personalcomputers, anderer Informationstechnologien, darunter auch solcher grundlegenden Internet-Services wie E-Mail und zu ihrer Benutzung in beruflicher Tätigkeit. Von solcher Auffassung ausgehend nehmen wir an, dass die Informationskompetenz der  Staatsbehörden in aktueller Stufe der Informationsentwicklung der russischen Gesellschaft und der Staatsinstitutionen ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Kompetenz der Staatsangestellten und den ihr Professionalismusniveau feststellenden Faktor darstellt.

Es ist zu erinnern, dass der Professionalismus und die Kompetenz der öffentlichen Angestellten eines der wesentlichsten Prinzipien des öffentlichen Dienstes ist, die durch das Föderalgesetz der Russischen Föderation „Über den staatlichen Zivildienst“ vom 27. Juli 2004 Nr. 70-FG[4] festgestellt sind. Der Artikel 12 dieses Gesetzes erklärt, dass zu den Qualifikationsanforderungen an Dienststellungen des öffentlichen Dienstes neben den Anforderungen an das Berufsbildungsniveau, die Dauer der öffentlichen Dienstzeit (des Staatsdienstes anderer Arten) bzw. die Dauer (die Erfahrung) des beruflichen Arbeitsverhältnisses gehören auch die Anforderungen an Berufskenntnisse und –Fähigkeiten, die für die Ausführung der Amtsverpflichtungen erforderlich sind, was darunter auch die Forderung des Informationskompetenzniveaus voraussieht (P. 1). Gemäß dem 6. Punkt des oben genannten Artikels des Gesetzes  über den staatlichen Zivildienst werden „die Qualifikationsanforderungen  an Berufskenntnisse und -Fähigkeiten, die für die Ausführung der Amtsverpflichtungen erforderlich sind, durch den Normativakt des staatlichen Organs unter Berücksichtigung seiner Aufgaben und Funktionen festgestellt und in die Amtsgeschäftsordnung des Staatsbeamten aufgenommen“.

Heutzutage aber sei es festzustellen, dass ein unbefriedigendes, oft sogar niedriges Niveau der Informationskompetenz der Staatsbeamten zu einem Faktor[5] wird, der die Entwicklung der wechselseitigen Beziehungen zwischen den Behörden und der Bürgerschaft, der Gesellschaft insgesamt auf neuer Stufe, unter Benutzung von den durch moderne Informationstechnologien erteilen Vorteilen offensichtlich hemmt. Diese Wechselbeziehungen haben einfache Form, sind bei ihrer Anwendung handlich, schnell, mobil. In diesem Zusammenhang wird gemeint, dass die Herausbildungsverfahren der Informationskompetenz der Staatsbeamten beim Fehlen der zweckgebundenen einheitlichen Staatspolitik hinsichtlich der Entwicklung von Informationskompetenz der Staatsbeamten,  der normativrechtlichen Unterstützung, die die Fragen der wechselseitigen Beziehungen von Staatsbeamten mit Bürgern und Gesellschaften auf elektronischem Wege regeln, äußerst chaotisch sind.

Unserer Ansicht nach, wird das Problem der Erhöhung des Niveaus von Informationskompetenz der Staatsbeamten leider sogar mit den in der letzten Zeit verabschiedeten Normativrechtakten auch nicht gelöst, die die wechselseitigen Beziehungen im Informationsbereich regeln, so ist es die Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 11. November 2005 Nr. 679 „Über die Entwicklungs- und Bewilligungsordnung der Verwaltungsgeschäftsordnungen hinsichtlich der Erfüllung von staatlichen Funktionen und der Erbringung von staatlichen Dienstleistungen“. Die Entwicklung und die Einführung von elektronischen Verwaltungsgeschäftsordnungen, in deren Rahmen insbesondere die Frage der Festlegung von Mechanismen der „elektronischen“ wechselseitigen Beziehungen der Staatsapparatbeamten mit Bürgern und Gesellschaften vorgesehen werden könnte, stellte das Föderale Zielprogramm „Elektronisches Russland 2002-2010“ fest. In dem heutigen Zustand ist dieses Problem noch nicht gelöst. Deswegen sind die Aussagen von Gelehrten und Praktikern hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung von spezialisierten elektronischen Verwaltungsgeschäftsordnungen bis jetzt aktuell, die in vielem das Problem der Erhöhung des Niveaus von der Informationskompetenz der zivilen Staatsbeamten lösen könnten. Bemerkenswert ist auch die Aussage von I.N. Barziz hinsichtlich der Notwendigkeit der Sicherung von Verwaltungsverfahren auf dem Normativniveau[6] (im Rahmen von Verwaltungsgeschäftsordnungen, deren Entwicklung und Bewilligung die Hauptrichtung der Verwaltungsreform darstellen), was davon ausgegangen wird, dass die Verwaltungs- und Leitungsverfahren in Organen der exekutive Gewalt sämtlicher Niveaus der öffentlichen Gewalt in der Regel keine gesetzlichen Gründe haben, ungenügend organisiert und uneffizient sind[7].

Hauptprobleme des niedrigen Niveaus von der Informationskompetenz der Staatsbeamten in modernem Russland.

Heutzutage sind als Gründe des niedrigen Niveaus von der Informationskompetenz der Staatsbeamten in Russland vor allem folgende zu nennen: die Gründe des Rechts-, Persönlichkeitspsychologie- und Motivations-, sowie des Alterscharakters. Dabei ist es verständlich, dass solche Situation Anforderungen jener Bürger der russischen Gesellschaft nicht gerecht werden, die schon heute aktive Internet-Nutzer sind, die mit Behörden unter Benutzung solcher tatsächlich moderner Technologien kommunizieren möchten, die den Bürgern von unfruchtbarer Verschwendung ihrer Zeit, ihrer nicht gleichberechtigten Kommunizieren mit den Behörden und anderen unangenehmen Tatsachen befreien, die die Gefährten des gebildeten Kommunikationsstereotyps zwischen den Behörden und der Gesellschaft im Laufe von vielen Jahrzehnten sind.

 

Die moderne Gesellschaft stellt neue Parameter ihrer Wechselbeziehung mit Behörden auf Grundlage des wissenschaftstechnischen Fortschritts, erhebt an sie neue Anforderungen. Die Lösung des Problems hinsichtlich des unbefriedigenden Niveaus von der Informationskompetenz der Staatsbeamten, vor allem auf der Rechtsgrundlage, in Rahmen einer einheitlichen Staatspolitik und staatlicher Informationspolitik, ermöglicht deswegen, nach unserer Ansicht, die Frage hinsichtlich effizienterer Wechselbeziehung zwischen den Behörden und der Gesellschaft unter Anwendung neuer „elektronischen“ Möglichkeiten und tatsächlich umfangreicher Realisierung der Informationsrechte und –Freiheiten der Staatsbürger Russlands grundlegend zu entscheiden, die in der Verfassung der Russischen Föderation vom Jahr 1993 verkündigt sind.

Die Institution des staatlichen Dienstes ist heutzutage durch einige Kategorien der Staatsbeamten dargestellt, die voneinander in ihrer Informationsentwicklung wesentlich unterscheiden. Die jüngste und somit zur Anwendung der Informationstechnologien in ihrer beruflichen Tätigkeit auf ungezwungene Weise angepasste Kategorie der Staatsangestellten ist zurzeit im Alter bis zu 30-35 Jahren. Die Informationstechnologien sind für sie verständlich, diese Staatsbeamten können sie und jene Vorteile, die sie gewähren, in ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden. Die zweite Kategorie der Staatsangestellten befindet sich in Altersgruppe von 35 bis zu 40-45 Jahren. Das sind jene Staatsbeamten, die den Start der raschen Entwicklung von Informationstelekommunikationstechnologien in Jahren des Werdeganges ihrer beruflichen Orientierung und Ausbildung nicht angetroffen haben. Sie sind erzwungen sich in Innovationen im Bereich der Informationstechnologien zurechtzufinden, um mit der Zeit Schritt zu halten und sowohl in beruflicher, als auch in persönlicher Entwicklung nicht zurückzubleiben. Die dritte Alterskategorie der Staatsbeamten ist zurzeit etwa 50 Jahre alt. Die Vertreter dieser Generation der Staatsangestellten stellen heutzutage die schwierigste und problemreichste Kategorie im Bereich der Informationsentwicklung dar. Für die meisten von ihnen bleiben die Informationstechnologien in vielem eine fremde Erscheinung. Diese Kategorie der Staatsbeamten hat das Modell ihrer Tätigkeit im Laufe von vielen Jahren gebildet, worin der Platz den für bereits vergangenes 20. Jahrhundert üblichen und somit deutlich veralteten Kommunikationsverfahren und -Mitteln zugewiesen ist. Der Übergang zu einer neuen Tätigkeitsart auf Grundlage der Anwendung von Informationstechnologien erfolgt langsam und nicht immer allgemein. Man darf aber nicht vergessen, dass der größte Anteil gerade dieser Kategorie der Staatsbeamten die Ämter bekleiden, die mit der Fassung von Verwaltungsbeschlüssen verbunden sind.

Es muss zugegeben werden, dass das System der äußeren Anreize und Motivationen bei Staatsbeamten heutzutage fehlt, die von ihnen das Erreichen der entsprechenden Informationskompetenz erfordert. Im Rahmen des öffentlichen Dienstes gibt es kein System der Anreizung von Staatsbeamten für die Anwendung der Informationstechnologien. Es fehlt auch eine einheitliche Staatspolitik, die das Interesse der Staatsbeamten an der Erhöhung des persönlichen Niveaus von der Informationskompetenz förderte. Es ist aber nicht so kompliziert, das zu verwirklichen. Es wurden doch jene Personen durch das Föderalgesetz Nr. 94-FG „Über die Auftragsvergabe für die Warenlieferung, Arbeitsausführung, Dienstleistungserbringung für die Staats- und Stadtverwaltungszwecke“[8] zur Durchgang der Weiterbildungskurse und zum Erhalten der entsprechenden Zeugnisse mit staatlicher Registrierung für das Recht der Durchführung von Staats- und Stadtverwaltungsaufkäufe verpflichtet, die in diesem Bereich tätig sind.

Außerdem kann das Problem der Informationskompetenz der Staatsangestellten von rechtlichem Standpunkt aus gelöst werden, falls die moderne Informationsgesetzgebung den entsprechenden Entwicklungsvektor berücksichtigen wird. Hiermit wird folgendes gemeint: Heutzutage entwickelt sich die Informationsgesetzgebung Russlands in der Richtung der Erweiterung von Verfassungsnormen, die grundsätzlich mit der Gewährleistung des Zuganges von Bürgern zur Information hinsichtlich der Tätigkeit von Staats- und Gemeindebehörden verbunden sind.  Der entsprechende Gesetzentwurf liegt zur Behandlung in der Staatsduma schon seit dem April 2007. Es scheint uns aber, dass das Interesse von Staatsbürgern Russlands, vor allem von denen, für die Internet zu einem unentbehrlichen Teil ihres Lebens wurde, bereits in anderer Ebene liegt. Für diese Kategorie der Staatsbürger ist es interessant, sich mit Behörden per Internet, direkt, mit Ausnahme von jeglicher Vermittlung in dieser Hinsicht zu kommunizieren. Die Staatsbürger  Russlands erklären den Wunsch, und viele von ihnen verfügen bereits über entsprechende technologische Möglichkeit, die Staatsdienstleistungen per Internet zu erhalten. „Elektronenkommunikationsmittel bilden erforderliche Infrastruktur für die auf den Kenntnissen fundierte neue Wirtschaft und neue Demokratie – mit gerader Anwendung der Bürger an die Behörde und ihrer Rechenschaftspflichtigkeit vor Staatsbürgern“[9]. Falls aus einem Grundsatz ausgegangen wird, dass die Gesellschaft primär ist, und der Staat in Person von seiner Institutionen, des Staatsapparats im Interesse der Gesellschaft, jedes Staatsbürgers dient, besteht das Interesse jedes Bürgers und der in Russland bildenden Zivilgesellschaft heutzutage darin, damit es möglich wäre, die meiste Anzahl von staatlichen Dienstleistungen rasch, auf bequeme Weise, qualitativ, ohne Notwendigkeit des persönlichen Besuchs von staatlichen Verwaltungsinstitutionen, zeremonielles Schlangestehens und der Durchführung von zusätzlichen unfruchtbaren Kommunikationen zu erhalten. Die Wechselbeziehungen unter Behörden, Staatsbürgern und Gesellschaften sind gleichberechtigt und gebührend zu gestalten, unter ihnen soll ein gleichberechtigter demokratischer Dialog entwickelt werden. Diese Möglichkeiten können  die Informationstechnologien heutzutage gewährleisten. Ohne Innovations- (Informationsarbeitsverfahren) einzuführen gestehen die Staatsbehörde, vor allem in Regionen, dass sie tatsächlich veraltete Arbeitsmethoden (die Methoden des vorigen Jahrhunderts) verwenden, indem sie sich an die Staatsbürger Russlands in fortgeschrittenem Alter vorwiegend orientieren, was einerseits für einen bestimmten Anteil der Staatsbeamten günstig ist. Andererseits werden die Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Wechselbeziehung der Behörden und Staatsbürger auf demokratischer Grundlage tatsächlich gehemmt. Im Berichtsentwurf hinsichtlich des Zustandes der Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation im Jahr 2007 wird auf das Fehlen der deutlichen Gesetzgebung, die die Internetkommunikation regelt, als auf den fortschreitende Bewegung der Online-Technologien wesentlich hemmenden Faktor hingewiesen[10].

Ein moderner Staatsangestellter jeder Ebene soll jede Stunde, jeden Augenblick zu der Situation des mobilen, sachkundigen Reagierens auf die Anwendungen der Staatsbürger, der Gesellschaften bereit sein, was Professionalismus und hohes Niveau der Informationskompetenz voraussieht. Vielleicht scheint es als selbstverständlich, dass sämtliche Staatsbehörden, unabhängig von ihrem Alter und ihrem Tätigkeitsniveau, ein ausreichendes Niveau der  Informationskompetenz beherrschen, was aber mit der Wirklichkeit im Einklang nicht steht. „Ausgebildete Kader für die Internet-Arbeit in Ministerien und Ämtern, anderen Institutionen der staatlichen Gewalt reichen nicht aus. Laut unseren Untersuchungen passierte es auch keine grundlegende Umgestaltung im Bewusstsein der Beamten: die Unterbringung der sozial wesentlichen Informationen auf offiziellen Internetseiten wird unter Zwang durchgeführt, ohne sich der Bedeutsamkeit dieser Arbeit sowohl für das Ministerium, als auch für die Gesellschaft bewusst zu sein“[11]. Somit ist das ausreichende Niveau der Informationskompetenz bei Staatsbeamten heutzutage ein offensichtlicher Irrtum.

Ein unbefriedigendes Niveau der Informationskompetenz bei Staatsbeamten wird zu einem naturgemäßen Grund der Uneffizienz des staatlichen Dienstes im Sinne der wechselseitigen Beziehung dieser Institution mit Staatsbürgern, der langsamen Wechselrate des bestehenden stark bürokratischen Verwaltungsstils, des Mangels vom System der Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen den Staatsbürgern als eines der Ergebnisse der Verwaltungsreformen. Heutzutage hängt auch die Effizienz der durchzuführenden Verwaltungsreformen und, in diesem Zusammenhang, die Optimierung der Verwaltungsverfahren direkt von der Erhöhung des Niveaus von der Kompetenz der Staatsbeamten ab.

 

Literaturverzeichnis:

1.    Über den staatlichen Zivildienst der Russischen Föderation. Föderalgesetz vom 27. Juni 2004 Nr. 70-FG mit Änderungen vom 2. Februar 2006 Nr. 19-FG// Verfassungsrecht Russlands: Sammelwerk der Normativakte/ Herausgeber – S. Awakjan. – M.: TK Welbi, 2007. – S. 299.

2.    Präsidialerlass der Russischen Föderation vom 19. November 2002. Nr. 1336 „Über das Föderalprogramm „Reformierung des staatlichen Dienstes der Russischen Föderation (2003-2005)“// Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation. 2002. Nr. 47. Artikel 4664.

3.    Präsidialerlass der Russischen Föderation vom 12. Dezember 2005. Nr. 1437 „Über die Verlängerung der Realisierungsfrist vom Föderalprogramm „Reformierung des staatlichen Dienstes der Russischen Föderation (2003-2005) für die Jahre 2006-2007“// Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation. 2005. Nr. 51. Artikel 5514.

4.    Verordnung der Regierung von Russischer Föderation vom 28. Januar 2002 Nr. 65 „Über das Föderale Zielprogramm „Elektronisches Russland (2002-2010)“// Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation. – 2002. – den 4. Februar. – S. 531.

5.    Rede von Wladimir Putin auf der Tagung des Staatsrates Russlands am 08.02.2008. http//www/ivsnet.ru/Putin_speak.php/

6.    Russland 2020. Hauptaufgaben der Landentwicklung. – M.: Verlag „Europa“, 2008. – S.36.

7.    I. Barziz. Reform der staatlichen Verwaltung in Russland: der Rechtsaspekt. – M.: „Formula Prawa“, 2008. – S. 7; S. 13-14.

8.    W. Boriskin, N. Polikarpowa, S. Tichomirow. Staatsverwaltung, Staatsdienst und ihre Gewährleistung mittels der Unterlagen: Lehrmittel. – M.: TK Welbi, Verl. Prospekt, 2006. – S. 200.

9.    A. Korotkow, B. Kristalny, I. Kurnosow. Staatspolitik der Russischen Föderation im Bereich der Entwicklung von der Informationsgesellschaft// wissenschaftlich herausgegeben von A. Korotkow – „TREJN“ OOO, 2007. – S. 198.

10.                       Erklärendes Wörterbuch der russischen Sprache: in 4 Bänden. B.1/ herausgegeben von Professor D. Uschakow.-M.: TERRA, 1996. – S. 1427.

 


[1] Elena Ustinowitsch, Wissenschaftsprorektorin des Kursk-Filiale der Russischen Wirtschaft universität. GV Plechanow, hab.Doktor der Politikwissenschaften, Dozentin.

[2] W. Romanow Verwaltung und Selbstorganisation im Verfahren der Verwaltungsreform// http://www.spkurdyumov.narod.ru 

[3] Erklärendes Wörterbuch der russischen Sprache: in 4 Bänden. B.1/ herausgegeben von Professor D. Uschakow.-M.: TERRA, 1996. – S. 1427.

[4] Abs.4 Art.4. Über den staatlichen Zivildienst der Russischen Föderation. Föderalgesetz vom 27. Juni 2004 Nr. 70-FG mit Änderungen vom 2. Februar 2006 Nr. 19-FG// Verfassungsrecht Russlands: Sammelwerk der Normativakte/ Herausgeber – S.A. Awakjan. – M.: TK Welbi, 2007. – S. 299.

[5] Von dem unbefriedigenden Informationskompetenzniveau der Staatsbeamten in Regionalstaatsorganen zeugen die Angaben, die durch die Autoren persönlich als Ergebnis der Durchführung von angemessenen Erforschungen beim Halten der Vorlesungen im Rahmen der Weiterbildungskurse „Informationstechnologien in staatlicher Verwaltung“, „Bildung der erforderlichen Informationsunterstützung der Verwaltungsreform“ u.a. im Kursker Institut für Staats- und Stadtverwaltungsdienst seit dem Jahr 2006 gesammelt wurden.

[6] I. Barziz. Reform der staatlichen Verwaltung in Russland: der Rechtsaspekt. – M.: „Formula Prawa“, 2008. – S. 148.

[7] I. Barziz. Reform der staatlichen Verwaltung in Russland: der Rechtsaspekt. – M.: „Formula Prawa“, 2008. – S. 147.

[8] Föderalgesetz der Russischen Föderation. Über die Auftragsvergabe für die Warenlieferung, Arbeitsausführung, Dienstleistungserbringung für die Staats- und Stadtverwaltungszwecke: [den 21. Juli 2005 Nr. 94-FG]// www.zakupki.gov.ru

[9] A. Korotkow, B. Kristalny, I. Kurnosow. Staatspolitik der Russischen Föderation im Bereich der Entwicklung von der Informationsgesellschaft// wissenschaftlich herausgegeben von A. Korotkow – „TREJN“ OOO, 2007. – S. 198.

[10] Informationsrecht und Werdegang der Grundlagen von der Zivilgesellschaft in Russland.// Sammelwerk der Beiträge des 5. Seminars für theoretische Probleme des Informationsrechtes am Institut für Staat und Recht Russischer Akademie der Wissenschaften – S. 120.

[11] A. Korotkow, B. Kristalny, I. Kurnosow. Staatspolitik der Russischen Föderation im Bereich der Entwicklung von der Informationsgesellschaft// wissenschaftlich herausgegeben von A. Korotkow – „TREJN“ OOO, 2007. – S. 196.


References
  1. О государственной гражданской службе Российской Федерации. Федеральный закон от 27 июля 2004 года № 70-ФЗ с изменениями от 2 февраля 2006 года № 19-ФЗ//Конституционное право России: сб. нормативных актов/ сост. С.А. Авакьян. – М.: ТК Велби, 2007. – с. 299.
  2. Указ Президента Российской Федерации от 19 ноября 2002 г. № 1336 «О Федеральной программе «Реформирование государственной службы Российской Федерации (2003-2005 годы) // Собрание законодательства Российской Федерации. 2002. № 47. Ст. 4664.
  3. Указ Президента Российской Федерации от 12 декабря 2005 г.№ 1437 «О продлении срока реализации Федеральной  программы «Реформирование государственной службы Российской Федерации (2003-2005 годы) на 2006-2007 годы»// Собрание законодательства Российской Федерации. 2005. № 51. Ст. 5514.
  4. Постановление Правительства РФ от 28 янв. 2002 г. № 65 «О федеральной целевой программе “Электронная Россия (2002–2010 гг.)”» // Собрание законодательства Российской Федерации. – 2002. – 4 февр. – Ст. 531.
  5. Речь Владимира Путина на Заседании Госсовета России 08.02.2008 года. http// www/ivsnet.ruutin_speak.php/
  6. Россия 2020. Главные задачи развития страны. – М.: Издательство «Европа», 2008. – с.36.
  7. Барциц И.Н. Реформа государственного управления в России: правовой аспект. – М.: «Формула права», 2008. – сс. 7; 13-14.
  8. Борискин В.В., Поликарпова Н.М., Тихомиров С.Г. Государственное управление, государственная служба и их документационное обеспечение: учеб. Пособие. – М.: ТК Велби, Изд-во Проспект, 2006. – С. 200.
  9. Коротков А.В., Кристальный Б.В., Курносов И.Н. Государственная политика Российской Федерации в области развития информационного общества//под научной редакцией А.В. Короткова – ООО «ТРЕЙН», 2007. – с. 114.
  10. Толковый словарь русского языка: В 4 т. Т.1/По ред. проф. Д. Ушакова. – М.: ТЕРРА, 1996. – с. 1427.


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